Du betrachtest gerade EEG-Einspeisevergütung 2022 als Tabelle

EEG-Einspeisevergütung 2022 als Tabelle

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Archiv
  • Beitrags-Kommentare:7 Kommentare
  • Beitrag zuletzt geändert am:11. September 2024
  • Lesedauer:7 min Lesezeit

Aktuelle Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen

Einspeisevergütung nach EEG bei Inbetriebnahme von Mai bis September 2022

Alle Angaben ohne Gewähr

EEG-Einspeisevergütung: Grüne Rendite

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Bedingungen für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz. Es sieht für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kW eine feste Einspeisevergütung für eingespeisten Strom vor.

Diese Vergütung wird zu Beginn des Anlagenbetriebs einmalig festgelegt und gilt dann über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Die Bedingungen ändern sich jeden Monat. Konkreter: Die Einspeisevergütung wird  monatlich abgesenkt – abhängig vom Zubau in der davor liegenden Periode („Bemessungszeitraum“) – und zwar um einen Betrag, über den sich oft bis wenige Tage vorher noch spekulieren lässt. Die Vergütungssätze für die kommenden drei Monate veröffentlicht die Bundesnetzagentur erst kurz vor Beginn des entsprechenden Zeitraums, basierend auf dem dann aktuellen Datenstand im Marktstammdatenregister.

EEG-Paragraphen

So ist die Einspeisevergütung im EEG geregelt

Die gesetzliche Grundlage für die Vergütung von Strom aus PV-Anlagen findet sich im EEG in den Paragraphen 48 und 49. In § 48, Abs. 2 werden die Vergütungssätze für im Januar 2021 in Betrieb gegangene Anlagen an oder auf Gebäuden (oder Lärmschutzwänden) einmalig definiert. Der Paragraph setzt damit den Ausgangspunkt für die darauf gerechneten monatlichen Absenkungen.

Vergütungssätze im Januar 2021

bis 10 kW
8,56 ct/kWh
>10 bis 40kW
8,33 ct/kWh
>40 bis 750 kW**
6,62 ct/kWh

** ab 100 kW Teilnahme an der Direktvermarktung obligatorisch, siehe unten.

Monatliche Absenkung

§ 49 EEG definiert dann, um wie viel, von diesen Werten ausgehend, monatlich abgesenkt wird. Der Zielkorridor liegt bei einem Zubau zwischen 2100 und 2500 MW pro Jahr. Wird in diesem Soll-Bereich zugebaut, so wird planmäßig jeden Monat um 0,4% abgesenkt. Wird dieser Korridor überschritten, geht der Zubau also „zu schnell“, wird schneller abgesenkt, wird er unterschritten, kann die Absenkung ausgesetzt werden bzw. die Vergütung sogar einmalig angehoben:

Unterschreitung um mehr als 1000 MW
keine Absenkung, einmalige Erhöhung um 3,0%
Unterschreitung um >600 bis 1000 MW
keine Absenkung, einmalige Erhöhung um 2,0%
Unterschreitung um >200 bis 600 MW
keine Absenkung, einmalige Erhöhung um 1,0%
Unterschreitung um bis zu 200 MW
keine Absenkung
Zubau im Zielkorridor 2100-2500 MW/a
monatliche Absenkung um 0,4%
Überschreitung um bis zu 1000 MW
monatliche Absenkung um 1,0%
Überschreitung um >1000 bis 2000 MW
monatliche Absenkung um 1,4%
Überschreitung um >2000 bis 3000 MW
monatliche Absenkung um 1,8%
Überschreitung um >3000 bis 4000 MW
monatliche Absenkung um 2,2%
Überschreitung um >4000 MW
monatliche Absenkung um 2,5%

Zubau im letzten Bemessungszeitraum

Der Zubau in den Monaten Januar bis März 2022 betrug laut Bundesnetzagentur aufsummiert 898.751 kW. Auf ein Jahr hochgerechnet ergeben sich somit 3.595 MW. Damit befinden wir uns um 1095 MW über dem Zielkorridor, was zu einer monatlichen Absenkung von 1,4% in den Monaten Mai, Juni und Juli 2022 führt.

Es wird, basierend auf der aktuellen Nachfrage, allgemein davon ausgegangen, dass sich auch für die nächste Periode eine Absenkung in gleicher Höhe ergeben wird. Davon ausgehend ergeben sich die folgenden Werte  für die aktuelle Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen:

Aktuelle Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom aus Anlagen bis 100kW in ct/kWh

InbetriebnahmeMai 2022Jun 2022Jul 2022Aug 2022*Sep 2022*
Aufdachanlage bis 10 kW6,436,346,246,156,06
Aufdach >10 bis 40 kW6,256,156,065,975,80
Aufdach >40 bis 100 kW4,884,814,744,664,59
sonst. Anlagen bis 100 kW4,464,404,334,264,07

* voraussichtlich, kann sich je nach Zubau im Bemessungszeitraum noch ändern (Die Festlegung durch die Bundesnetzagentur erfolgt jeweils für die 3 Folgemonate ab Februar/Mai/August/November kurz vor Beginn des Zeitraums.)

Ausschreibungen, Direktvermarktung, Mieterstrom

Für größere Anlagen ist die Situation komplizierter. Ab >100 kW ist die Teilnahme an der Direktvermarktung obligatorisch. Für diese Anlagen setzen sich die Einnahmen aus 2 Bestandteilen zusammen: Zum einen gibt es für die eingespeiste Kilowattstunde den Marktwert (von einem Direktvermarkter) zum anderen eine sogenannte „Marktprämie“.

Ab 750 kW besteht die Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen.

Für PV-Anlagen auf Mietgebäuden kann es unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Förderung in Form eines Zuschlags auf den durch Mieter vor Ort verbrauchten Solarstrom geben („Mieterstromzuschlag“).

Eigenverbrauch

Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist deutlich mehr wert als die eingespeiste Kilowattstunde. Für die meisten kleinen Anlagen wird deshalb der Eigenverbrauch schon heute viel wichtiger sein als die hier dokumentierte Einspeisevergütung. Letzere wird (glücklicherweise) zweitrangig für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit einer Investition. Ihre genaue Höhe ist nicht mehr entscheidend.

Dieser Beitrag hat 7 Kommentare

  1. Trummer

    Wieso bekommt man bei der Einspeisung nicht den Marktpreis abzüglich eines Abschlages für Verwaltung/Handling etc.? Ich habe vor, auf meiner Garage eine Photovoltaikanlage (9,5kwp bei 50m²) zu bauen und den dadurch erzeugten Strom der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Mein Beitrag zur Energiewende! (Für meine Wohnhaus habe ich bereits eine Photovoltaikanlage.) Aber bei einer so geringen Einspeisungsvergütung rechnet sich die Anlage nicht.
    Alle reden in diesen Tagen von der Energiewende, aber wenn man seinen Beitrag dazu leisten will, dann wird man dafür eher abgestraft.

  2. benheiss

    Tatsächlich ist in den letzten Jahren seit 2012 so einiges schief gelaufen. Mit der neuen Regierung wird sich hoffentlich einiges zum Guten wandeln. Zum 1.1.2023 soll das neue EEG in Kraft treten. Mit dem „Osterpaket“ sollen einige Änderungen vorgezogen werden. Unter anderem soll die Volleinspeisung besser gestellt werden indem für diese die Einspeisevergütung erhöht wird. So sollen auch Anlagen wieder wirtschaftlich werden, die bspw. auf Hallendächern mit kaum Strombedarf vor Ort realisiert werden können.
    Die Alternative der Direktvermarktung mit sog. „Marktprämie“ ist ebenfalls seit einiger Zeit im EEG verankert. Da dies mit erhöhten bürokratischem wie technischem Aufwand verbunden ist, findet das in der Praxis nur für größere Anlagen Anwendung.

  3. R. Helbig

    Ich wollte eigentlich eine 10KW-Peak-Anlage auf unser Dach montieren lassen.
    Je mehr ich nachrechne , desto weniger Interesse bekomme ich. Aktuell werde ich da lieber die Finger davon lassen. Die Stromkonzerne, die Lobbyisten und die Putins dieser Welt haben wieder mal gewonnen.
    Die Grünen kannst Du auch in der Pfeife rauchen!

    1. benheiss

      PV-Anlagen auf Wohngebäuden rechnen sich in der Regel über den Eigenverbrauch. Je teurer der Strombezug künftig wird, desto mehr. Und erst recht dann, wenn weitere elektrische Verbraucher hinzukommen, die fossil betriebene Geräte ersetzen, bspw. eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto. Die Einspeisevergütung ist in ihrer lächerlichen Höhe tatsächlich fast schon egal geworden.
      Die Firma SMA bietet übrigens unter https://www.sunnydesignweb.com ein sehr schönes Auslegungstool, das auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit ausgibt.
      Ein weiteres, ähnliches, jedoch im Handling etwas schwierigeres, Tool finden Sie auf https://www.installateursuche.de/ Dort finden Sie ggf. auch ein Fachunternehmen in Ihrer Region, das Sie ggf. beraten kann.

  4. J. Font

    Zu unserer neuen 13.5kW-Anlage: Wenn die Kilowattstunde auch in Zukunft nur mit 6.34cent vergütet wird, dann machen wir das, was keiner will und was absoluter Quatsch ist: Wir schalten in Frühjahr und Herbst elektrische Heizgeräte zu (kaufen uns eben KEINE Wärmepumpe für Summa-Summarum 20.000€ bis 30.000€). Ein elektrischer Heizofen kostet 30€, keine 30.000€. Gas kostet uns knapp 10cent pro kWh.

    Also dann verbraten wir das ganze statt einzuspeisen. Dann soll es eben so sein. Jedes Unternehmen würde genauso handeln: vernünftig handeln nur wenn es sich rechnet.

    1. Steffen

      Genau so machen wir das auch. Wenn Strom produziert wird alles eingeschalten, inclusive Elektroheizung.

  5. Jupp

    Ich habe vor 4 Jahren eine Photovoltaik-Anlage auf mein Hausdach bauen lassen. Anlagengröße 9,76 kWp und 12.2 ct/kWh Vergütung. jetzt möchte ich die Einspeisung nicht über die damals bevorzugten Bayernwerke sondern über einen Einspeisungspool laufen lassen, aus dem ich heraus den im Sommer überproduzierten Strom im Winter für meinen eigenen Strom verbrauch kann. Kann ich meinen Einspeisungsvertrag mit den Bayernwerken kündigen und mit einem anderen Netzbetreiber vereinbaren?

Schreibe einen Kommentar