Aktuelle Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen
Einspeisevergütung nach EEG bei Inbetriebnahme von Mai bis September 2022
Alle Angaben ohne Gewähr
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Bedingungen für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz. Es sieht für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kW eine feste Einspeisevergütung für eingespeisten Strom vor.
Diese Vergütung wird zu Beginn des Anlagenbetriebs einmalig festgelegt und gilt dann über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Die Bedingungen ändern sich jeden Monat. Konkreter: Die Einspeisevergütung wird monatlich abgesenkt – abhängig vom Zubau in der davor liegenden Periode („Bemessungszeitraum“) – und zwar um einen Betrag, über den sich oft bis wenige Tage vorher noch spekulieren lässt. Die Vergütungssätze für die kommenden drei Monate veröffentlicht die Bundesnetzagentur erst kurz vor Beginn des entsprechenden Zeitraums, basierend auf dem dann aktuellen Datenstand im Marktstammdatenregister.
So ist die Einspeisevergütung im EEG geregelt
Vergütungssätze im Januar 2021
** ab 100 kW Teilnahme an der Direktvermarktung obligatorisch, siehe unten.
Monatliche Absenkung
§ 49 EEG definiert dann, um wie viel, von diesen Werten ausgehend, monatlich abgesenkt wird. Der Zielkorridor liegt bei einem Zubau zwischen 2100 und 2500 MW pro Jahr. Wird in diesem Soll-Bereich zugebaut, so wird planmäßig jeden Monat um 0,4% abgesenkt. Wird dieser Korridor überschritten, geht der Zubau also „zu schnell“, wird schneller abgesenkt, wird er unterschritten, kann die Absenkung ausgesetzt werden bzw. die Vergütung sogar einmalig angehoben:
Zubau im letzten Bemessungszeitraum
Der Zubau in den Monaten Januar bis März 2022 betrug laut Bundesnetzagentur aufsummiert 898.751 kW. Auf ein Jahr hochgerechnet ergeben sich somit 3.595 MW. Damit befinden wir uns um 1095 MW über dem Zielkorridor, was zu einer monatlichen Absenkung von 1,4% in den Monaten Mai, Juni und Juli 2022 führt.
Es wird, basierend auf der aktuellen Nachfrage, allgemein davon ausgegangen, dass sich auch für die nächste Periode eine Absenkung in gleicher Höhe ergeben wird. Davon ausgehend ergeben sich die folgenden Werte für die aktuelle Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen:
Aktuelle Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom aus Anlagen bis 100kW in ct/kWh
Inbetriebnahme | Mai 2022 | Jun 2022 | Jul 2022 | Aug 2022* | Sep 2022* |
---|---|---|---|---|---|
Aufdachanlage bis 10 kW | 6,43 | 6,34 | 6,24 | 6,15 | 6,06 |
Aufdach >10 bis 40 kW | 6,25 | 6,15 | 6,06 | 5,97 | 5,80 |
Aufdach >40 bis 100 kW | 4,88 | 4,81 | 4,74 | 4,66 | 4,59 |
sonst. Anlagen bis 100 kW | 4,46 | 4,40 | 4,33 | 4,26 | 4,07 |
* voraussichtlich, kann sich je nach Zubau im Bemessungszeitraum noch ändern (Die Festlegung durch die Bundesnetzagentur erfolgt jeweils für die 3 Folgemonate ab Februar/Mai/August/November kurz vor Beginn des Zeitraums.)
Ausschreibungen, Direktvermarktung, Mieterstrom
Für größere Anlagen ist die Situation komplizierter. Ab >100 kW ist die Teilnahme an der Direktvermarktung obligatorisch. Für diese Anlagen setzen sich die Einnahmen aus 2 Bestandteilen zusammen: Zum einen gibt es für die eingespeiste Kilowattstunde den Marktwert (von einem Direktvermarkter) zum anderen eine sogenannte „Marktprämie“.
Ab 750 kW besteht die Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen.
Für PV-Anlagen auf Mietgebäuden kann es unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Förderung in Form eines Zuschlags auf den durch Mieter vor Ort verbrauchten Solarstrom geben („Mieterstromzuschlag“).
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